Die Praxis ist geschlossen am Freitag 10. Mai 2024

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an unsere Vertretung:
Fr. G. Gadjieva
Neusser Str. 570, 50737 Köln
Tel 0221 744541

Häufig gestellte Fragen

    •  Rettungsdienst, Feuerwehr: 112 
    •  Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 
    •  Apothekennotdienst: https://www.apotheken.de/ 
    • Zahnärztlicher Notdienst Köln Vermittlung: 0221 - 29010200 
    • Giftnotruf Berlin: 030 192 4 
    • Giftnotruf Bonn: 0228 19 240 
    • Kinderschutzhotline: 0800 19 210 00 
    • In Notfällen können Sie immer in unsere Sprechstunde kommen.
    • Bei akuten Infekten bitten wir Sie über Doctolib einen Termin in unserer Infektsprechstunde auszumachen. 
    • Vorsorgen, Gespräche oder länger bestehende Erkrankungen benötigen oft mehr Zeit und erfordern daher entsprechende Termine. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Sie pünktlich zum Termin erscheinen. 
    • Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte rechtzeitig ab, damit  wir diesen Termin an ein anderes Kind weitergeben können.
    • Versichertenkarte Ihres Kindes­­­
    • Impfpass
    • Vorsorgeheft
    • Schön wäre es, wenn Sie für die kleineren Kinder eine Unterlage, z.B. ein Handtuch, und Wickelutensilien mitbringen würden.
    • Ein lieb gewonnenes Schmusetier kann manchmal Wunder wirken
    • Praktische Kleidung, die sich angenehm an- und ausziehen lässt
    • Nach Rücksprache und unter bestimmten Voraussetzungen können Hausbesuche zur Vorsorgeuntersuchung U2 durchgeführt werden.
    • In Zeiten mit besonders hohem Patient:innenaufkommen können wir dies aber nicht garantieren. Bitte schreiben Sie uns dazu kurz nach der Geburt Ihres Kindes per Email, damit wir einen passenden Termin vereinbaren können.
    • In manchen Fällen ist wiederum eine persönliche Vorstellung in der Praxis wichtig, um Untersuchungen wie beispielsweise die Bestimmung des Bilirubins bei Neugeborenengelbsucht durchzuführen.
    • Gerne können Sie sich auf der folgenden Website registrieren und sich per E-Mail rechtzeitig über anstehende Vorsorgeuntersuchungen und Impftermine Ihres Kindes erinnern lassen. 
    • Bei Vorsorgeterminen oder anderen planbaren Untersuchungen sagen Sie uns gerne, zu welchem Arzt oder welcher Ärztin Sie mit Ihrem Kind möchten.
    • In der Akutsprechstunde oder bei einer Vorstellung „ohne Termin“ ist eine Ärzt:innenwahl aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.
    • Medizinische Sprechstunden per E-Mail sind durch unsere Berufsordnung nicht erlaubt. Daher ist dies nur begrenzt möglich.
    • Ja, bei leichteren Infekten kann telefonisch bzw. per E-Mail eine Krankmeldung oder Bescheinigung für die Eltern angefordert werden. Die Voraussetzungen dafür sind:
      • max. Dauer 5 Tage
      • Keine schwerwiegende Erkrankung  
      • Ärztliche Entscheidung, ob der telefonische Kontakt ausreichend ist 
    • WICHTIG: Rückwirkend ist die Ausstellung einer Krankmeldung NICHT mehr möglich.
    • Die Anfrage können Sie gerne per E-Mail stellen. Hierfür benötigen wir folgende Angaben:
      • Rezepte: für welches Medikament genau?
      • Überweisung: für welche Fachabteilung mit welchem Auftrag?
      • Angaben zu Ihrem Kind (Name, Geburtsdatum)
      • aktuelle Handynummer für den Rückruf
    • Für die Ausstellung einer Heilmittelverordnung ist es sehr wichtig, dass Sie Ihr Kind bei uns vorstellen, bevor Sie einen Termin für Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie wahrnehmen. Zunächst muss in unserer Praxis abgeklärt werden, ob Ihr Kind eine solche Behandlung benötigt.
    • Ansonsten müssen Sie für die entsprechenden Kosten selbst aufkommen. Rückwirkend kann keine Verordnung ausgestellt werden. 
    • Denken Sie bitte daran, uns vor eventuellen Folgeverordnungen rechtzeitig den Therapiebericht der Therapeut:innen zukommen lassen.  
    • Nachträglich dürfen wir keine Kassenrezepte für selbst gekaufte Medikamente ausstellen.
    • Auch nicht für Medikamente gegen Läuse!
    • Neugeborene und Säuglinge bis 3 Monate ab einer Temperatur von 38°C, mit Schlappheit und Trinkunlust oder Hautverfärbungen, oder aber auch Untertemperatur unter 36,5°C
    • Säuglinge mit Fieber, starkem Erbrechen oder starkem Gewichtsverlust
    • Heftige Durchfälle
    • Anhaltend starkes Schreien ohne erkennbare Ursache
    • Nicht beeinflussbares hohes Fieber
    • Starke Ohrenschmerzen
    • Starke Bauchschmerzen
    • Husten mit Luftnot 
    • Unfälle, offene Verletzungen, Verbrennungen oder Verbrühungen
    • Einblutungen in die Haut 
    • In der Regel kann Ihr Kind auch bei leichten Erkrankungen wie Schnupfen ohne Fieber geimpft werden.
    • Sollten Sie sich unsicher sein, können wir Ihr Kind vor der Impfung untersuchen und entscheiden dann mit Ihnen gemeinsam, ob die geplante Impfung trotz des leichten Infekts möglich ist. 
    • Säuglinge sind ganz besonders auf einen frühen Impfschutz angewiesen, daher ist es sinnvoll, die Impfungen möglichst früh zu beginnen. 
    • Grundsätzlich hat Fieber eine wichtige Schutzfunktion des Körpers zur Mobilisierung von Abwehrkräften und Aktivierung des Immunsystems, weswegen nicht sofort das Fieber gesenkt werden muss.
    • Nur wenn Ihr Kind unter dem Fieber leidet oder zunehmend erschöpft ist und nicht mehr trinken kann, ist es nötig, das Fieber zu senken.
    • Hierfür können folgende fiebersenkende Medikament in Form von Zäpfchen oder Saft zum Einsatz kommen: 
      • Paracetamol
      • Ibuprofen
      • KEIN Acetylsalicylsäure (Aspirin) bei Fieber aufgrund der Gefahr des ”Reye-Syndroms”, einer zwar sehr seltenen aber oft tödlichen Leber-Hirn-Erkrankung
    • Ihr Kind sollte innerhalb der nächsten 4 Stunden überwiegend Flüssigkeit erhalten, z.B. verdünnten schwarzen Tee bzw. Fenchel- oder Kamillentee. Um den Verlust von Mineralstoffen auszugleichen, können Sie jeder Tasse Tee (ca. 100 ml) eine Prise Salz und 1 bis 2 Teelöffel Traubenzucker (ca. 5 g) hinzugeben. In der Apotheke sind fertige Elektrolytmischungen erhältlich.  
    • Säuglinge, die normalerweise gestillt werden, sollten weiterhin Muttermilch erhalten.  
    • Flaschenkinder erhalten weiter ihre gewohnte Nahrung.
    • Eine spezielle „Schonkost“ wird nicht mehr empfohlen. Ihr Kind spürt meist am besten, worauf es Appetit hat. Süße und fettige Sachen werden oft automatisch gemieden. Es ist ratsam keine großen Mengen zu essen und erst einmal zu warten, wie das Essen vertragen wird.
    • Bei Verschlechterung der Situation (z. B. Zunahme der Stuhlfrequenz, des Erbrechens und bei hohem Fieber) sollte ein:e Kinder- und Jugendärzt:in aufgesucht werden.  
    • Bitte stellen Sie Ihr Kind kurzfristig für eine neurologische Untersuchung in unserer Praxis vor.
    • Da bei Kopfverletzungen Symptome erst nach einem zeitlichen Abstand zum Unfall auftreten können, sollten Sie Ihr Kind gut beobachten.  
    • Folgende Alarmzeichen benötigen umgehend eine ärztliche Untersuchung:
        •  Wiederholtes Erbrechen, zunehmende Übelkeit
        • Trinkschwäche beim Säugling 
        • Schlappheit, Schläfrigkeit, Teilnahmslosigkeit
        • Sehstörungen (Doppelbilder, Verschwommensehen) 
        • Wesensveränderungen 
        • Starke Kopfschmerzen 
        • Pausenloses Schreien  

    Weitere Informationen finden Sie unter dem Flyer „Schütz Deinen Kopf“ – Gehirnerschütterungen im Sport bei Kindern und Jugendlichen: https://schuetzdeinenkopf.de/fileadmin/user_upload/Shop/2_Mediziner/SDK_mediziner-flyer.pdf